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Aktuelle Meldungen aus der Wahlkreis-Arbeit in Baden-Württemberg |
Politische Grundsätze | Februar 2021: Initiative zu einer Reform
![]() Artikel 59 Landesverfassung Baden-Württemberg
(1) Gesetzesvorlagen werden von der Regierung, von Abgeordneten oder vom Volk durch Volksantrag oder Volksbegehren eingebracht.
So steht es in der Landesverfassung geschrieben. Hört sich einfach an, die Praxis sieht anders aus. Seit bald 3.5 Jahren versuche ich eine Reform der Gemeindeordnung in den Landtag zu bekommen. Doch es ist schwierig. Im Rahmen des förmlichen Verfahren, wird der Gesetzentwurf vom Landtag zwar im Staatsanzeiger und auch auf der Internetseite veröffentlicht und im Landtag ausgelegt. Doch stets werden Logos, Kontaktdaten oder anderweitige Hinweise, aus den Gesetzentwürfen gestrichen. Es ist für einen Laien nicht erkennbar, wer der Verfasser vom Gesetzentwurf und Herr des Verfahrens ist.
Die Veröffentlichung auf der Internetseite vom Landtag ist so angelegt, damit sie von Suchmaschinen nicht gefunden werden kann.
Vorschläge einer Reform von mir im Rahmen einer Petition, lehnte der Landtag jetzt in einer Sitzung ab. Es verwundert mich nicht, man hat einfach kein Interesse daran, dass Gesetzentwürfe von außerhalb des Landtages, ihren Einzug in den Landtag finden. Die Ablehnung der Nennung der Verfasser, begründet der Landtag mit einer Neutralitätspflicht. Zudem kann es in den Gesetzentwürfen Aussagen/Forderungen
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geben, die der Landtag nicht teilt. Diese Unterscheidung macht einen schon sprachlos. Schließlich reichen auch die Fraktionen Gesetzentwürfe ein, hier scheint dann aber die "Neutralität" keine Bedeutung zu haben. Und mit welchem Recht werden eigentlich die Verfasser der Gesetzentwürfe genannt? Unsere Verfassung gibt das nicht her, hier ist die Rede von Abgeordneten und nicht von Fraktionen.
Februar 2021 Bürgerrechte stärken

Januar 2021 Rückblick und Ausblick auf das politische Jahr 2020/ 2021
Dezember 2020: Verkauf Landesgebäude Römerstraße (Heidelberg) und Miete Polizeirevier Mitte
Weitergabe von Daten an die Polizei? Nein, so lautete die klare Antwort vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Diese Aussage war eine klare Lüge, wie man der Antwort der Polizeidirektion Mannheim entnehmen konnte. Sehr wohl wurden Daten der Bürger an die Polizei weitergegeben, wenn diese mit dem Coronavirus infiziert waren.
Darum geht es: Bürgerinnen und Bürger die am Coronavirus erkrankt sind, wurden mit ihren persönlichen Daten der Polizei gemeldet. Die Begründung dafür: Schutz der Polizeikräfte vor dem Coronavirus. Diese Begründung klingt für mich wenig nachvollziehbar. Vielmehr handelt es sich in meinen Augen um einen massiven Rechtsverstoß. Wenn der Landesinnenminister und die Landespolizeipräsidentin nicht ihre Polizeikräfte schützen können, so rechtfertigt das keinen Datenmissbrauch der Bürger. |
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Schwetzingen, Ketsch und Hockenheim: Kiesabbau im Gewann Entenpfuhl (Gemarkung Schwetzingen), Unterlagen erfolgreich erstritten! Fakten zum möglichen Kiesabbau
Hintergrund zum Abbau von Sand und Kies in Deutschland
(Auszug aus einer Bundestagsdrucksache, Deutscher Bundestag)
In Deutschland gibt es nach Angaben der Bundesregierung mit Stand 2016 etwa 3.900 Steinbrüche, Ton-, Kies- und Sandgruben. Weiter geht aus der Antwort (19/2678) auf eine Kleine Anfrage (19/2288) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor, dass etwa 30 Bergwerke zur Gewinnung dieser Baustoffe unterhalten werden. Die Kies- und Sandgruben nehmen mit 9,15 Quadratkilometern 0,0025 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland ein, Steinbrüche mit 3,55 Quadratkilometern 0,001 Prozent. Grundsätzlich seien die Länder für Genehmigung und Aufsicht von Bodenschatz-Vorhaben zuständig, erklärt die Bundesregierung. Auch Prognosen sowie Monitoring lägen somit in deren Kompetenzbereich. Die Bundesregierung selbst erfasst weder den genauen Bedarf noch die genaue jährlich Entnahme von Natursteinen, Kies oder Sand. In der Antwort führt sie vielmehr detaillierte Daten hierzu von Branchenverbänden und dem Statistischen Bundesamt an. Sie liefert darüber hinaus kleinteilig Zahlenmaterial zum Ex- und Import verschiedener Rohstoffe.Die Abgeordneten hatten sich nach dem Bedarf auch mit Verweis auf die steigende Bautätigkeit erkundigt. Die drohenden Versorgungsschwierigkeiten bei den Baustoffen könnten letztlich dazu führen, dass Bauen teurer werde, heißt es unter Verweis auf eine Studie. Die Bundesregierung erklärt nun, ressourcenschonendes Bauen mit verschiedenen Förder- und Forschungsprogrammen in den kommenden Jahren verstärkt in den Blick nehmen zu wollen.
Planungsdaten zum Vorhaben auf Schwetzinger Gemarkung
Abbau von Sand und Kies Abbaufläche: 24.5 ha Tiefe Abbau: 35 m Offenlegung Grundwasser: bei 6 bzw. 7 m
Schätzung max. Fördermenge: 5 Mio. m³ Dauer vom Abbau: 20 JahreArt vom Abbau: Trockenabbau bis Offenlegung Grundwasser, dann Abbau mit Schwimmgreifer und Saugbagger
Neben der Abbaufläche wird auch eine Betriebsstätte errichtet. Auf einer Fläche von 2.5 ha sollen Betriebsgebäude, Silos und Halden angelegt werden. Durch den Abbau entsteht ein Baggersee. Dieser soll danach eine Größe von 20 ha und eine Tiefe von 28 m aufweisen.
Unterlagen zum Vorhaben
Die Unterlagen zum Kiesabbau Gewann Entenpfuhl wurden bis heute nicht veröffentlicht. Vielmehr konnte man in die Scoping-Unterlagen nur Einsicht im Wasserrechtsamt -Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis- nehmen. Das war in Augen der Sozialliberalen Fraktion Rhein-Neckar nicht ausreichend. Auf eine Beschwerde und die Einschaltung vom Regierungspräsidium Karlsruhe, musste das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die Unterlagen letztlich herausgeben. Da es bereits auf unsere Initiative (damals noch unter FDP Ketsch) Veröffentlichungen zu diesem Thema gab, veröffentlichen wir jetzt nachfolgend alle uns vorliegenden Unterlagen. Dazu zählen die Scoping-Unterlagen, aber auch die Stellungnahmen der Gemeinde und Städte Ketsch, Schwetzingen und Hockenheim und anderen Behörden.
Übersicht Unterlagen im Download (PDF)
Mai 2019: Simon Schmeisser (SFBW) setzt die Lernmittelfreiheit gegenüber der Neurottschule Ketsch durch. Eltern und Kinder dürfen nicht in ihren Rechten benachteiligt werden, dass ist eine Frage von Bildungsgerechtigkeit!
Vor ein paar Wochen wurden in der Neurottschule Leihverträge ausgegeben. Die Leihverträge waren an die Ausgabe von Taschenrechnern gekoppelt. Eltern die keine Leihverträge unterschrieben haben, deren Kinder haben keinen Taschenrechner dauerhaft erhalten. Vielmehr nur für die jeweilige Unterrichtsstunde. Eine Nutzung für Hausaufgaben oder für das Lernen außerhalb der Schule, war nicht möglich.
Auf meine Intervention beim Schulamt Mannheim, ist diese Praxis sofort wieder beendet worden. Aufgrund der Lernmittelfreiheit ist das Vorgehen der Neurottschule rechtswidrig. Die Ausgabe von Lernmittel darf an keinen Vertrag gekoppelt sein. Das kann eine klare Benachteiligung von Schülerinnen und Schüler sein. Und genau das soll die Lernmittelfreiheit verhindern. Zum dritten Mal habe ich jetzt die Lernmittelfreiheit erfolgreich durchgesetzt. In der Vergangenheit wurden Elterngelder für die Anschaffung von Lernheften verwendet (die Neurottschule musste die Gelder erstatten), dann wurde versucht Gelder für die Taschenrechner zu erheben (wurde unterbunden), jetzt Leihverträge für Taschenrechner (unterbunden).
Hier wäre auch interessant zu wissen, was für eine Rolle die Gemeindeverwaltung als Schulträger spielt. Gibt es hier entsprechende Vorgaben aus dem Rathaus?
Sind die Ketscher Schulen ausreichend mit Finanzmittel versorgt?
Es stellt sich aber auch die Frage, wie ist es um die Lernmittelfreiheit in den anderen Ketscher Schulen bestellt?
Was ist die Sozialliberale Fraktion BW und was ist eigentlich Sozialliberal? Nachfolgend die Antworten:
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